Rechtsprechung
BVerfG - 1 BvL 35/95 |
Anhängiges Verfahren
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Wird zitiert von ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.09.2013 - L 4 R 46/11
Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Entgelte nach …
Mit Widerspruchsbescheid vom 5. Dezember 1997 wies die Beklagte den Widerspruch unter Hinweis auf die Gründe des Widerspruchsbescheids vom 17. Januar 1996, die Gründe des Urteils des Sozialgerichts Berlin vom 7. Mai 1997 (S 39 An 981/96) und die Tatsache, dass die Neuregelung des AAÜG-Änderungsgesetzes sich nur für die Zeit ab dem 1. Januar 1997 auswirke und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in den unter den Aktenzeichen 1 BvL 34/95 und 1 BvL 35/95 registrierten Verfahren noch zu entscheiden habe, ob die bis zum 31. Dezember 1996 geltende Regelung des § 6 Abs. 2 AAÜG verfassungsgemäß sei, zurück.